Pflegebedürftigkeit kann jede/n in jedem Alter treffen. Mein Ziel ist es, Ihnen die Unterstützung und Informationen zu bieten, die Sie benötigen, um die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Betreuung zu treffen.
- Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.(Pflichtberatung für alle, die Pflegegeld beziehen.
Ich nehme mir Zeit, Sie individuell und umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung zu beraten.
- Pflegeschulung
Ich schule Sie und Ihre Angehörige zuhause. Egal ob im Gebrauch von Hilfsmittel oder im Bereich der Pflege (Lagerung, Mobilisation, etc...)
- Berechnung des Pflegegrades
Ich ermittle mit Ihnen zusammen, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.
- Vorbereitung auf die Einstufungsuntersuch durch den Medizinischen Dienst
- Spezielle Pflegeberatung
- Pflegegeld Voraussetzung: Pflicht-Beratung nach Paragraf 37.3
Als Empfänger von Pflegegeld müssen Sie bei den Pflegegraden 2 und 3 zweimal pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 muss der Beratungseinsatz vierteljährlich stattfinden. Tun Sie das nicht, kann Ihnen das Pflegegeld zunächst um die Hälfte und im Extremfall ganz gekürzt werden.
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI)
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
- Beratungsangebot und Beratungsgutschein nach § 7a SGB XI
- Pflegesachleistung
(Erbringung der Pflege durch Pflegedienste)
- Wohnumfeld-
verbesserung
- Wohngruppen
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Wohngruppen
- Vollstationäre Pflege in Senioreneinrichtungen
- Vollstationäre Pflege von Menschen mit Behinderung
- Landespflegegeld Bayern
In Bayern bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Landespflegegeld
- Erhöhung in den Geldleistungen der Pflegeversicherung 2025
Durch meine 40jährige Erfahrung als Krankenschwester konnte ich in unterschiedliche Bereiche der Pflege Einblick gewinnen. Während der gesamten Zeit war mir die Qualität der Pflege, Beratung und Schulung sehr wichtig.
Fakt: Pflegebedürftigkeit kann jede/n in jedem Alter treffen.
Oft tritt Pflegebedürftigkeit plötzlich und unerwartet auf. Dies kann das bisherige Lebenskonzept verändern, Existenzgefährdend sein und wirft häufig viele Fragen auf.
Ich stehe den Pflegebedürftigen und Ihren Angehörigen unter Berücksichtigung der Ziele und Absichten der Pflegecharta zur Seite und versuche Ihre Probleme, Wünsche und Ressourcen im Rahmen der Möglichkeiten beratend und unterstützend zur Seite zu stehen
Hans-Sachs-Platz 2
90453 Nürnberg
Tel.: 0911 231-87878
Alexanderstr. 9
90762 Fürth
Tel.: 0911 974 -3031,- 3032, 3033
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